Um einen Jagdschein bei der Jagdbehörde zu lösen, ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Versicherungsschutz wird als Jäger, Jagdwächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner gewährt.
Im Schadensfall prüft die Jagdhaftpflichtversicherung, ob Schadensersatzansprüche berechtigt oder unberechtigt sind. Tritt der Fall ein, dass die Ansprüche berechtigt sind, befriedigt die Versicherung die Schadensersatzansprüche gegenüber den Geschädigten. Wenn die Ansprüche allerdings unberechtigt sind, übernimmt die Jagdhaftpflichtversicherung die Rolle einer Rechtsschutzversicherung und wehrt die unberechtigten Ansprüche an und übernimmt hierfür ebenfalls die Kosten.
Nach dem Bundesjagdgesetz kommen Sie als Jäger unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden auf. Wählen Sie deshalb eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5. Mio. Euro. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme und gerade bei der Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, wo eventuell Personen geschädigt werden, können die Schadensersatzansprüche extrem hoch werden.
Deshalb sollte die Jagdhaftpflichtversicherung genau auf die individuelle Situation des Jägers abgestimmt sein, denn nur so sichern Sie als Jäger Ihr Jagdrisiko zeitgemäß und umfassend ab.